Allgemeine Geschäftsbedingungen von Retailconnect

Vertragsgegenstand, Definitionen, Geltungsbereich
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Leistungen und Produkte der Retailconnect UG (im Weiteren Anbieter) und regeln die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Programmen und damit verbundenen Dienstleistungen (im Weiteren Lizenzsoftware) mit Vertragspartnern des Anbieters (im Weiteren Kunde).
Alle Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen, die der Anbieter mit seinen Kunden schließt. Dies schließt nicht nur Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden, ein, sondern schließen ausdrücklich auch Leistungen, die unentgeltlich bereitgestellt werden, wie beispielsweise eine unentgeltliche Testnutzung mit ein.
Die AGB sind auch für alle zukünftigen Vertragsschlüsse mit dem Anbieter gültig, soweit nicht andere Vereinbarungen in Schriftform getroffen wurden und gelten auch, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Die Leistungen und Produkte des Anbieters sind nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ausgerichtet. Der Kunde ist eine natürliche oder juristische Person dem diese AGB zu Grunde liegt und sichert mit einem Vertragsschluss zu, nicht als Verbraucher zu handeln.

Nutzer der Lizenzsoftware ist jede natürliche Person, die mit dem Kunden des Anbieters als Mitarbeiter, Kunde oder sonstig verbunden ist und sich selbst für ein Nutzerkonto auf der Lizenzsoftware des Kunden angemeldet hat oder vom Kunden zur Nutzung auf dessen Plattform Zugangsdaten erhalten hat oder sonstig vom Kunden zur Nutzung autorisiert wurde.
Die Lizenzsoftware des Anbieters ist eine mandantenfähige Plattform, mit der gleichen Softwarebasis bei allen Nutzern. Kerngegenstand der Lizenzsoftware ist eine für den Kunden bzw. Interessenten des Nutzers durch die Lizenzsoftware individuell für den jeweiligen Kundenkontakt generierte Website (im Weiterem Beratungswebseite), in die der Nutzer der Lizenzsoftware Content (z. B. Produkte, Fotos, Dokumente und weitere Dateien) für seine Kunden einspielt.

Vertragsschluss, Angebote
Unterbreitete Angebote und bereitgestellte Informationen zu Softwarebestandteilen und Dienstleistungen des Lizenzgebers sind vorbehaltlich und freibleibend, sofern diese nicht vom Anbieter schriftlich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Im Auftrag aufgeführte Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn diese vom Anbieter schriftlich als verbindlich benannt oder bestätigt worden sind.
Ein verbindlicher Lizenzvertrag kommt zustande, nachdem der Kunde einen vom Anbieter erhaltenen verbindlichen Lizenzvertrag mit Leistungsumfang, Nutzungsrechten und Vergütung dem Lizenznehmer übermittelt hat und dieser Lizenzvertrag dem Lizenzgeber vom Lizenznehmer unterzeichnet in Schriftform vorliegt. Ein verbindlicher Lizenzvertrag kommt auch zustande, wenn der Kunde ein Webformular des Anbieters bzw. eine in anderweitiger Art vom Kunden gestellte Buchungs-Anfrage ausfüllt. Der Lizenzvertrag kommt dabei mit der Angebotsannahme durch den Anbieter, spätestens mit der Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter zustande. Jegliche mündlichen Nebenabreden sind nicht Bestandteil des Lizenzvertrages und werden nicht getroffen.

Leistungen, Nutzung, Verfügbarkeit
Bei einem Vertragsabschluss auf Webseite des Anbieters ergeben sich die Details der Leistungen des jeweiligen Vertrages aus den Aufstellungen der Produktbestellseiten des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei einem individuellen Vertragsabschluss ergeben sich Leistungen des jeweiligen Vertrages aus dem schriftlich unterbreiteten Angebot.
Der Anbieter ist der Rechteinhaber der Lizenzsoftware und gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht der Lizenzsoftware. Mit dem Lizenzvertrag erhält der Kunde das Nutzungsrecht für die im Lizenzvertrag vereinbarte Nutzeranzahl.
Der Zugriff auf die Lizenzsoftware erfolgt über das Internet. Einzige Voraussetzungen für die Nutzung von der Lizenzsoftware sind ein Arbeitsplatzrechner, Laptop, Tablet oder mobiles Endgerät mit ausreichendem Internetzugang und ein aktueller und in Deutschland von mehr als 6 % genutzter Internetbrowser. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste und sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen und obliegen dem Kunden.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Lizenzsoftware für den im Vertag angegeben Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung und gewährleistet eine Verfügbarkeit der Lizenzsoftware täglich von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr von 98 % im Jahresmittel (im Weiterem „SLA“(Service Level Agreement)).
Für die SLA Bemessung der Zeit der Verfügbarkeit bleiben ein angemessener Zeitraum zur Störungsbeseitigung sowie geplante Stillstandzeiten, z.B. für Wartungsarbeiten, die dem Lizenznehmer über das in der Lizenzsoftware integrierte Benachrichtigungssystem mitgeteilt werden, unberücksichtigt. Darüber hinaus bleiben Ereignisse bei der SLA Bemessung unberücksichtigt, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen und daher der Anbieter nicht zu verantworten hat, wie z.B. höhere Gewalt, Fehler die auf das Datenübertragungsnetzes oder des Datenübertragungs-unternehmens beruhen, Verschulden Dritter sowie Störungen auf Seite des Kunden wie z.B. Hardware-Störungen oder Bedienfehler des Kunden.
Für den Fall, dass die gewährleistete SLA Verfügbarkeit pro Jahr unterschritten wird, hat der Kunde einen Entgelt-Minderungsanspruch für den betreffenden Jahreszeitraum im Verhältnis zur wirklichen Verfügbarkeit. Der ermittelte Entgelt-Minderungsanspruch wird von der Rechnung des Folgezeitraums abgezogen.
Der Kunde erhält die Lizenzsoftware für den vereinbarten Nutzerkreis und ist nicht berechtigt für die Lizenzsoftware Unterlizenzen zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder auf eine andere Art und Weise zu erteilen. Die Lizenzsoftware ist Eigentum des Anbieters und darf nicht durch den Kunden kompiliert oder in anderen Methoden verändert werden, ohne dass dafür eine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch den Lizenzgeber vorliegt.
Der Kunde kann die von der Lizenzsoftware generierte Kundenlandingpage einer Beratungsseite zur Nutzung durch Dritte ohne Nutzerkonto freigeben. Dritte sind in diesem Fall Kunden oder Interessenten des Kunden oder andere Partner des Kunden, die einen Beratungslink vom Kunden erhalten. Diese Dritte ohne eigenes Nutzerkonto sind in diesem Sinne ebenfalls zur Nutzung dieser Kundenlandingpage – und ausschließlich dieses Teils – berechtigt, müssen aber nicht gesondert vom Kunden als Nutzer benannt werden. Zu keinem Zeitpunkt – u.a. auch zum Schutz des Kundensystems – ist der Kunde berechtigt, nicht vom Kunden als Nutzer registrierten Mitarbeiter Zugang zum Berater-Backendsystem des Kunden in jeglicher Form zu gewähren. Insbesondere – aber nicht ausschließlich darauf begrenzt – ist der Kunde berechtigt seinen Kunden oder Interessenten Zugang zu dem Berater-Backend zu gewähren. In jedem Fall sind die Handlungen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Lizenzsoftware dem Kunden zuzurechnen.
Um die Systemsicherheit zu gewähren, ist der Kunde verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Es ist dem Kunden untersagt, die Lizenzsoftware und andere Leistungen des Anbieters zu nutzen, um Angriffe auf Dritte oder den Anbieter durchzuführen, wie z.B. Hacking-Versuche, Spam, Einsatz oder Versenden von Viren und Würmern.
Der Anbieter stellt eine Lizenzsoftware ohne Inhalte zur Verfügung. Die Inhalte, wie Produktdaten, Fotos, Dateien, Notizen, Videos werden vom Kunden und Kunden / Interessenten bzw. Partner des Kunden bereitgestellt. Der Anbieter hat sofern keinen Einfluss auf die Inhalte und trägt daher auch keine Verantwortung und Haftung für die inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit der Lizenzsoftware bereitgestellten Inhalte.
Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzsoftware und Leistungen des Anbieters gemäß den im Gebiet der vorgesehenen Verbreitung gültigen gesetzlichen Erfordernissen zu gestalten und zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließt das Gebiet der Nutzung des Kunden und deren Kunden ausschließlich Deutschland ein. Der Kunde hat die entsprechenden Marken-, Urheber-, Patentrechte sowie weiteren gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu einzuhalten und ist nicht befugt Dateien oder Informationen mit rechtswidrigen Inhalten zu verwenden und/oder öffentlich zugänglich zu machen.
Sollte der Kunde oder Kunden/Interessenten bzw. Partner des Kunden rechtswidrige Inhalte in die Lizenzsoftware bereitstellen, ist der Anbieter berechtigt, diese auch ohne Vorankündigung jederzeit zu löschen oder wenn erforderlich den Zugang des Kunden oder Kunden/Interessenten bzw. Partner des Kunden zu sperren. Bei schwerwiegenden Verstößen bzw. wiederholten Verstößen mit rechtwidrigen Inhalten durch den Kunden oder Kunden/Interessenten bzw. Partner des Kunden kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Kunde hat den Anbieter den aus dem Verstoß entstehenden Schaden zu ersetzten.
Leistungsbereitstellungen können vom Anbieter mit ausdrücklicher Bekanntmachung an den Kunden abgelehnt werden, wenn der Kunde in einen Zahlungsverzug gerät bzw. andere Pflichten des Vertrages verletzt. Der Vertrag ist durch den Anbieter fristlos kündbar, wenn der Kunde den Zugriff Unbefugter nicht verhindert, die Lizenzsoftware unbefugt weitergibt, die Lizenzsoftware unberechtigt dekompiliert oder die Lizenzsoftware trotz einer Abmahnung fortgesetzt vertragswidrig gebraucht.
Der Anbieter ist kontinuierlich bestrebt die Lizenzsoftware weiterzuentwickeln und behält sich vor, nach eigener Entscheidung und ohne vorherige Bekanntmachung, Funktionen hinzuzufügen, Teile der Funktionalität zu verändern oder Funktionsbestandteile zu entfernen. Der Entfernung eines vorher vorhandenen Funktionsbestandteiles der Lizenzsoftware stellt keinen Mangel dar, solange die generellen Funktionen aus dem geschlossenen Vertrag weiterhin bereitgestellt werden.
Bei unentgeltlichen Leistungen (z.B. Testlizenzen) ist der Anbieter jederzeit berechtigt, diese zu ändern oder einzustellen.
_Die in diesen AGB oder den jeweiligen Verträgen nicht aufgeführten, der Lizenzierung unterliegenden Rechte an der Lizenzsoftware und anderen bereitgestellten Leistungen und Produkten behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.
Der Anbieter bietet den Versand von Informationen, wie z.B. den Versand eines Links zur Öffnung der Beratungsseite, per SMS oder E-Mail an Interessenten und Kunden des Kunden an. Die Rufnummern bzw. E-Mail-Adressen, die der Anbieter für diese Leistungen nutzt, werden von Kommunikations-Providern zur Verfügung gestellt. Die Kunden des Anbieters gehen mit diesen Kommunikations-Providern keine Vertragsbeziehung ein und haben keinen Anspruch auf Überlassung der Mobilfunknummer oder E-Mail-Adressen, oder sonstige Leistungsansprüche gegenüber dem Kommunikations-Provider.

Preise, Zahlungskonditionen
Die Preise der Lizenzsoftware sind im Lizenzvertrag oder bei Online-Abschluss durch die Preisinformationen auf der Webseite des Anbieters angegeben. Preisangaben sind grundsätzlich Nettopreise. Rechnungen können in elektronischer Form per E-Mail zugestellt werden.
Die Preise basieren auf verschiedenen Tarifpaketen, die z. B. nach (z. B. nach Anzahl der Nutzer, Nutzungsvolumen Funktions- und Serviceleistungen differenziert sind.
Der Anbieter ist berechtig, Inhalte von Tarifpaketen und deren Preisliste zu ändern oder nicht weiter anzubieten. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsbeginn kann der Anbieter dem Kunden neue Tarifpakete und Änderungen der Preisliste in einer Vertragsänderung bekannt geben. Für den Fall, dass der Kunde dem Veränderungsverlangen innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Bekanntmachung nicht zustimmt, kann der Kunde, den Lizenzvertrag zu den im Vertrag vereinbarten geltenden Kündigungsfristen beenden.
Wiederkehrende (z. B. monatliche, jährliche) Leistungen, wie z.B. Lizenzgebühren sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung in der Regel per Lastschrift jeweils zu dem im Vertrag angegebenen Zahlungsterminen im Voraus fällig. Sind für eine Rechnung Leistungen für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Sonstige Leistungen sind folgend den vorher abgestimmten und im Vertrag schriftlich dargelegten Vereinbarungen zu zahlen. Sollte es zu Rücklastschriften kommen, die nicht durch den Anbieter verschuldet sind, werden für diese eine Gebühr von € 10,00 je Rückbuchung abgerechnet. Falls der Zahlungseingang nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels erfolgt, u.a. auch bei Zahlungen durch Überweisung, ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
Sollte kein SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren oder Kreditkarteneinzug vereinbart sein, muss der fällige Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Rechnungszugang kostenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Anbieters gutgeschrieben sein. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit einer Rechnung gezahlt hat.
Während der Zeit eines Zahlungsverzugs des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang auf die Lizenzsoftware und auf sonstige Leistungen des Anbieters zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Preise zu zahlen.
Für den Fall, dass der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit seiner Zahlung oder eines nicht unerheblichen Teils seiner Zahlung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25% des bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen wiederkehrenden Vertragswertens zu verlangen und sofort zu berechnen.


Gewährleistung, Haftung
Bei einer entgeltlichen Leistungserbringung kann der Kunde gegenüber dem Anbieter Mängel-ansprüche geltend machen. Bei einem auftretenden Fehler oder Mangel der Lizenzsoftware hat der Kunde die zur Erkennung dieses Fehlers/Mangels dienlichen Informationen an den Anbieter in Textform mitzuteilen. Die Mängelbeseitigung erfolgt bei Mängeln an der Lizenzsoftware nach Wahl des Anbieters durch Bereitstellung eines Änderungsstandes der Lizenzsoftware (z.B. in Form eines Updates oder Upgrades) oder durch Fehlerbeseitigung bzw. Fehlerumgehung in der aktuellen Softwareversion. Ein Minderungsrecht besteht nur, wenn es unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist. Bei der Erbringung von unentgeltlichen Leistungen (z.B. Testsystemen) ist der Anbieter zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet. Eine Gewährleistung besteht nicht auf Schäden, die der Kunde verursacht, z.B. durch fehlerhafte Nutzung, Eigenschaften der vom Kunden verwendeten Hard- und Softwareumgebung, die Verletzung des Vertrages inkl. dieser AGB.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet Untersuchungen und Tätigkeiten zur Behebung von Problemen auf der Kunden-Hardware oder Systemumgebung durchzuführen. Jedoch kann sich der Anbieter nach Zustimmung des Kunden zur Behebung von Störungen und Problemen z.B. mit einer Fernwartungssoftware auf dem Rechner des Kunden aufschalten. Bedingung für diese Aufschaltung ist, dass der Kunde die Fernwartungssoftware aktiviert. Der Kunde kann die Tätigkeit auf seinem Rechner in Echtzeit mitverfolgen und kann die Aufschaltung jederzeit zu beenden.
Bei der Erbringung von unentgeltlichen Leistungen (z.B. Testsystemen) ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz, Arglist und auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt und eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Bei der Erbringung von entgeltlichen Leistungen, haftet der Anbieter folgend den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde in Schriftform Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht ist die Schadensersatzhaftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung für einen einzelnen Schadensfall ist auf den Vertragswert begrenzt – bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütungssumme eines Vertragsjahres. die Die Haftung des Anbieters ist bei leichter Fahrlässigkeit ergänzend und vorrangig unabhängig vom Rechtsgrund auf Schadens- und Aufwendungsersatz insgesamt auf 100 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Anbieter ist von der Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreffen von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Umstände höherer Gewalt sind z.B. Krieg, Unruhen, Streiks, kardinale Rechtsänderungen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Stromausfälle, Wassereinbruch, Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen.

Datenschutz, Datensicherheit
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich nach den Gesetzen und Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist im Internet auf der Anbieterwebseite unter dem Bereich „Datenschutz“ zu entnehmen.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch die Nutzung der Lizenzsoftware personenbezogene Daten, so steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Regelungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Die Verantwortung gegenüber Dritten für die Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bedingungen bei der Nutzung der Lizenzsoftware obliegt dem Kunden. Hiermit wird ausdrücklich klargestellt, dass der Kunde im datenschutzrechtlichen Sinne sowie allgemein im Auftragsverhältnis „Herr der Daten” im Sinne des § 11 BDSG bleibt. Der Kunde ist bezüglich des Eigentums und Verfügungsbefugnis an sämtlichen kundenspezifischen Daten der Alleinberechtigte und der Anbieter führt keine Kontrolle der für den Kunden oder vom Kunden, Interessenten und anderen Partnern des Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung durch. Diese Verantwortung obliegt ausschließlich dem Kunden
Der Anbieter trifft die organisatorischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen sowie Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Die Applikation der Lizenzsoftware, der Server, die Betriebssoftware sowie weitere System-bestandteile der Leistungen des Anbieters werden in einem oder mehreren Rechenzentren von Dritten betrieben. Die Rechenzentren befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Der Anbieter ist berechtigt Unteraufträge zu vergeben.

Schlussbestimmungen
Ergänzungen und Änderung von Verträgen und vertragsrelevanten Dokumenten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN -Kaufrechts. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Änderungen dieser AGB können durch den Anbieter durchgeführt werden und werden dem Kunden in der Regel per E-Mail oder durch prominente Bekanntmachung im Umfeld der Lizenzsoftware dem Kunden bekanntgegeben. Sie sind wirksam, wenn der Kunde der Geltung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widersprochen hat.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen unberührt. In diesem Fall finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bedingungen durch andere wirksame Vereinbarungen auswechseln, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten sind.
Stand April 2020

Retailconnect UG (haftungsbeschränkt), Kleine Budengasse 1-3, 50667 Köln
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Gesetzlicher Vertreter: Axel Schaefer (Geschäftsführer)
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